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Besuchen Sie unsere neue Dienstleistung: Digitale Barrierefreiheit

Stellen Sie sich vor, Sie könnten nicht auf eine Website zugreifen, die wichtige Informationen enthält – sei es zu Gesundheitsfragen, Bildung oder beruflichen Chancen. Doch nicht nur das: Selbst alltägliche Dinge wie der Einkauf in einem Onlineshop sind für viele Menschen mit Behinderung eine Herausforderung.
Beispiel für Barrierefreiheit:
• Alternativtexte für Bilder hinzufügen, damit blinde Menschen mithilfe eines Screenreaders die Inhalte erfassen können.
Ein blinder Nutzer beabsichtigt, online ein neues Paar Schuhe zu erwerben. Die Produktbeschreibungen sind jedoch nicht für Screenreader optimiert – stattdessen werden lediglich Dateinamen wie „Bild1.jpg“ vorgelesen. Auch eine Navigation mittels Tastatur ist nicht vorgesehen. Der Einkauf wird dadurch erheblich erschwert und der Nutzer von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen.

Digitale Barrierefreiheit ist für alle ein Gewinn. Doch nicht nur Nutzer profitieren. Auch Unternehmen und Website-Betreiber gewinnen:
• Bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen und für KI-Modelle, die gut
strukturierte Inhalte bevorzugen.
• Höhere Nutzerfreundlichkeit, die Absprungraten senkt und Conversions steigert.
• Neue Zielgruppen, die sonst von einer Nutzung ausgeschlossen wären.
• Rechtssicherheit, da immer mehr gesetzliche Vorgaben Barrierefreiheit vorschreiben. Hier sind wir im engen Austausch und leiten Sie gerne weiter.

Der Countdown läuft: Barrierefreiheit wird ab 28. Juni 2025 zur Pflicht!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – für mehr Inklusion, bessere Reichweite und rechtliche Sicherheit.

Zu sehen ist ein Screenshot unserer neuen Dienstleistung Digitale Barreirefreiheit (Webseite geöffnet).